Ein Vertrag zwischen Ihnen und der Dame wird erst dann geschlossen, wenn
Ihr Escort-Date den Termin zugesagt hat. Die Agentur fungiert dabei lediglich als Vermittler und ist somit kein aktiver Part der rechtlichen Vereinbarung. Vertragspartner sind ausschließlich
die Dame und Sie, also die beiden Personen zwischen denen der Buchungsvorgang abgeschlossen wird.
Nach dem Erwerb eines Gutscheins können Sie diesen, sofern Sie ihn nutzen möchten, in der
Buchungsanfrage mit dem zugehörigen Gutscheincode eintragen. Anhand dieses Codes können wir Ihren Gutschein ermitteln und zuordnen. Sobald Ihre Buchungsanfrage bei uns eingegangen ist, werden Sie von uns telefonisch oder per E-Mail kontaktiert. Ob das Treffen wie geplant stattfinden kann und welchen Restbetrag Sie unter Umständen noch zu begleichen haben, sowie alles Weitere wird telefonisch besprochen.
Alle weiteren fälligen Zahlungen, die vom Gutscheinguthaben nicht gedeckt sind, werden später bar vor Ort getätigt. Obwohl eine Buchung auch ohne den vorherigen Erwerb eines Gutscheins möglich ist, bitten wir Sie um die Nutzung des
Gutschein-Shops. Die Gutschrift dient als Anzahlung und bietet sowohl uns als auch Ihnen als Kunde Sicherheit. Sollte Ihr gebuchtes Escort-Date nicht stattfinden können, weil die Dame verhindert ist, behalten Sie den Gutschein selbstverständlich und können ihn jederzeit unkompliziert für weitere Buchungen nutzen.